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Ranking Birds



Regeln Ranking  


Anmerkungen zur Deutschland-Liste

Das Ranking erfreut sich seit seiner Einführung hoher Beliebtheit. Grundvoraussetzung ist es, dass die Spielregeln für alle Teilnehmer gleich sind und von diesen auch berücksichtigt werden. Dabei spielen folgende Punkte eine Rolle:

  1. Systematik
  2. Gefangenschaftsflüchtling oder Wildvogel? (Kategorie A-D-E)
  3. Wann gilt eine Art als eingebürgert? (Kategorie C)
  4. Können in Nachbarländern eingebürgerte Arten gezählt werden?

1. Systematik

Die Grundlage für unser WP- und Deutschland-Ranking bildet eine Datenbank, die auf die Clements Checklist der Cornell University basiert. Diese Liste der Vögel der Welt, wird jährlich durch Updates aktualisiert und ist zur Standardliste für eBird, sowie für viele Weltlister und Birdclubs im Ausland geworden (z. B. ABA, eine der größten Birdervereinigungen weltweit). Besonders die Synchronität zu den eBird-Ressourcen ist für uns ein Schwerpunkt. Wir haben in den frühen Jahren in taxonomischen Fragestellungen direkt mit Jim korrespondiert und auch in den weiteren Jahren aktiv an dieser Liste unterstützend mitgearbeitet. Die etwas konservativere Vorgehensweise gegenüber anderen Listen (z. B. IOC) kommt unserer Einstellung entgegen, auch wenn es dem einen oder anderen Lister ein paar Armchairticks weniger einbringt. Wir begrüßen die Bestrebungen der großen Weltlistenbetreiber für die Zukunft eine gemeinsame globale Liste zu erarbeiten, aber bis dahin dient weiterhin die Clements-Liste als Grundlage für die taxonomischen Entscheidungen auf Artniveau. Im Großen und Ganzen sind die Differenzen der verschiedenen Weltlisten (Clements/eBird, HBW/BirdLife, IOC oder Howard & Moore) in Bezug auf unsere WP-Liste und besonders auf unsere Deutschland-Liste eher als gering einzustufen.


2. Gefangenschaftsflüchtling oder Wildvogel? (Kategorie A-D-E)

Auch Arten der Kategorie A können gelegentlich aus Gefangenschaft entweichen. Das Club300-Team kann und will jedoch nicht kontrollieren, ob das Kreuzchen auf einem Wildvogel beruht oder nicht. Wir vertrauen hier weiterhin auf die Selbstdisziplin und Diskussionsbereitschaft aller Teilnehmer bei kontroversen Beobachtungen. Definitive Gefangenschaftsflüchtlinge (wie z. B. ein Gerfalke mit Geschüh) sollten natürlich von niemandem angekreuzt werden.

Bei der Kategorisierung folgen wir überwiegend der Einstufung in der "Artenliste der Vögel Deutschlands" der DO-G. Dabei sind für unser Deutschland-Ranking alle Nachweise der Kategorien A und C zählbar. Aufgrund der im internationalen Vergleich besonders restriktiven Kategorisierung in Deutschland, sind zur Zeit als Ausnahme auch Nachweise der Kategorie D zählbar (sofern die Art auf unserer WP-Liste in A oder C geführt wird). Einige Arten, die 2018 von der DO-G in Kategorie E zurückgestuft wurden, gehören unseres Erachtens in die Kategorie A oder zumindest in D, daher haben wir in diesen Fällen die Arten vorerst in D* belassen. Für die Kategorie C hat die DO-G leider zwei widersprüchliche Publikationen in 2016 und 2018 veröffentlicht, welche komplett unterschiedliche Kriterien zu Grunde legen. Dieses "Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln" ist etwas unglücklich. Daher werden wir erstmal abwarten und belassen die Arten vorläufig in C*, analog zu den Einschätzungen der Fachgruppe Neozoen der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft von 2016.

In wenigen Fällen gibt es dagegen deutliche Abweichungen zu der Einschätzung unserer Nachbarländer, die die Kategorien A/D gegenüber E betreffen. In diesen Fällen haben wir ausführliche Recherchen vorgenommen und sind daraufhin zu anderen Ergebnissen gekommen. Diese Abweichungen werden im Folgenden begründet.

Schneegans, Zwergschneegans, Zwergkanadagans

In der Arktis brütende Gänse unternehmen lange Wanderungen, so auch diese drei Arten. Von der Schneegans gibt es eine Farbringablesung eines in Kanada beringten Vogels, die das Vorkommen von Wildvögeln zumindest in Westeuropa belegt.
Für das Erscheinen nearktischer Gänse in Europa gibt es neuerdings andere Hypothesen als nur das Verirren nach Osten: Sie gelangen vermutlich auch durch ein Verfliegen innerhalb der Arktis in die Brut- und Zwischenrastgebiete der in der Westpaläarktis überwinternden Gänse. Mit diesen ziehen sie vermutlich in die Überwinterungsgebiete, weshalb diese Arten auch "Carrier-species" genannt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür (allerdings nicht nearktischer Herkunft) ist die Rothalsgans, die regelmäßig mit Ringel-, Nonnen- und Blässgänsen nach Mitteleuropa gelangt. Eindeutig entflogene Vögel (z. B. mit Züchterringen) erscheinen dagegen oft außerhalb des Winterhalbjahres und/oder rasten zwischen nicht arktischen Gänsen (z. B. Graugänsen) - Ausnahmen gibt es hierbei aber natürlich auch. Was heißt dieses nun für die drei Arten, die ebenfalls bereits mehrfach oder sogar vielfach als eindeutige Gefangenschaftsflüchtlinge nachgewiesen wurden?

Zwergschneegänse werden bisher nur in den Niederlanden in Kategorie A geführt, wodurch diese Art auch auf der WP-Liste des Club300 gelandet ist. In Großbritannien wird die Art derzeit in Kategorie D geführt.
Die in den Niederlanden als Wildvögel geführten Zwergschneegänse sind zumeist mit Kurzschnabel- und Nonnengänsen vergesellschaftet, weisen eine hohe Rückkehrrate auf (s. van den Berg 2004, Dutch Birding 26: 107-111) und überfliegen daher vermutlich auch regelmäßig Deutschland. Es ist sogar zu erwarten, dass diese Vögel regelmäßig im deutschen Wattenmeer rasten, wo die größten Zwischenrastplätze der Nonnengans liegen. In der Tat stammen die meisten Nachweise der Zwergschneegans aus Nonnenganstrupps im Wattenmeer. Dementsprechend erscheint es uns gerechtfertigt, die Art in Kategorie D der deutschen Artenliste aufzunehmen. Es sollte für alle Teilnehmer des Rankings selbstverständlich sein, dass nur Vögel gezählt werden, die in vielversprechender Begleitung und zur richtigen Jahreszeit erscheinen!

Die inzwischen von der Kanadagans abgetrennte Zwergkanadagans wird in Europa im Winterhalbjahr ebenfalls überwiegend zwischen arktischen Gänsen beobachtet, insbesondere Nonnengans und Kurzschnabelgans. Bei der Zwergkanadagans stellt sich jedoch im Gegensatz zur Zwergschneegans ein weiteres Problem: Es gibt vier Unterarten, von denen nur B. h. hutchinsii ein Zugverhalten zeigt, welches ein Erscheinen von Wildvögeln in Europa wahrscheinlich macht. Die verschiedenen Unterarten sind zudem nur schwer zu unterscheiden und es gibt viele Vögel, die nicht eindeutig einer Unterart zuzuordnen sind.
Aus diesen Gründen wird die Zwergkanadagans in den Niederlanden in Kategorie A geführt. Ebenso rechtfertigt das Vorkommen in Deutschland, wie bei der Zwergschneegans, eine Einordnung in Kategorie D. Auch hier gilt jedoch: Nur Vögel in vielversprechender Begleitung im Winterhalbjahr sind zählbar, zusätzlich sollten sie eindeutig der Unterart hutchinsii zuzuordnen sein! Entflohene Vögel anderer Unterarten (z. B. minima) sind dementsprechend nicht zählbar.
» Bestimmungshinweise zur Zwergkanadagans

Schneegänse erscheinen - wie der bereits oben erwähnte Ringfund belegt - eindeutig als Wildvögel in Europa. Die viel zitierte Aussage einer schwedischen Brutpopulation entbehrt jedoch jeglicher Grundlage. Seit mehreren Jahren existiert allerdings eine Brutpopulation in Nordrhein-Westfalen, die beginnt, ein Zugverhalten zu entwickeln, wie Fernfunde aus Italien und Helgoland belegen. Die Population besteht nunmehr lange genug, um die Schneegans in Kategorie C einzustufen.
Ein großer Teil der Beobachtungen in Deutschland ist mit Sicherheit auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückzuführen. Selbst ein "Einflug" im Winter 1995/96 ließ sich auf einen Massenausbruch zurückführen. Trotzdem erscheinen im Winterhalbjahr einige vielversprechende Individuen mit arktischen Gänsearten, die ebenfalls eine Einordnung in Kategorie D rechtfertigen. Selbstverständlich sollten nur Vögel gezählt werden, die in vielversprechender Begleitung und zur richtigen Jahreszeit erscheinen!

Fuchsammer

Beide Nachweise (13.05.1949 Mellum/Niedersachsen; 24.04.1977 Scharhörn/Hamburg) fallen in die Hauptzugzeit dieser Art. Einige Neuweltammern erscheinen auch in Großbritannien vor allem im Frühjahr, so dass die beiden deutschen Nachweise in das bisherige Nachweismuster passen und daher nicht überraschen. Bisher gibt es aus der Westpaläarktis allerdings nur einen weiteren Nachweis (05.11.1944, Island). Beide Nachweise liegen jedoch auch an einer Hauptschifffahrtslinie, so dass das Auftreten im Zusammenhang mit transatlantischem Schiffsverkehr nicht ausgeschlossen ist. Es gibt jedoch auch keine konkreten Hinweise darauf. Weiterhin ist es so, dass Schiffe heutzutage als Teil der modernen Umwelt angesehen werden müssen. Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen, die Fuchsammer in Kategorie D zu führen.


3. Wann gilt eine Art als eingebürgert? (Kategorie C)

Von der Fachgruppe Neozoen der DO-G wird eine Art als eingebürgert angesehen, wenn sie mindestens seit 25 Jahren und 3 Generationen in Deutschland brütet, sowie eine stabile und selbsterhaltende Population aufgebaut hat. Wir haben uns entschlossen, die Ergebnisse der Veröffentlichungen der Fachgruppe Neozoen zu übernehmen. Die Wiedereinbürgerung des Bartgeiers hat bisher noch nicht zu einer die Kriterien erfüllenden Population geführt, so dass Nachweise in Deutschland nicht gezählt werden können. Der Nachweis im Mai 2001 auf Rügen soll anhand des Gefieders auf einen Vogel der Pyrenäen-Population zurückzuführen sein. Wir konnten bisher jedoch keine eindeutigen Kriterien finden, die dieses bestätigen.


4. Können in Nachbarländern eingebürgerte Arten (Kategorie C5) gezählt werden?

Sofern es die Nachweise nahe legen, dass sie wirklich diesen Populationen entstammen, zählen wir diese entsprechend der Kategorie C5. Eine klare Abgrenzung zur Kategorie E ist aber oft nicht möglich. Im Falle der Schwarzkopf-Ruderente sprechen einige Nachweise eher für eine britische Herkunft gemäß C5. Unklar ist die Kategorisierung (C1, C5 oder E) einzelner Nachweise auch oft beim Schwarzschwan und der Streifengans, welche bei uns und in den Niederlanden in der Kategorie C1 geführt werden, sowie beim in Frankreich und Italien eingebürgerten Heiligen Ibis (C5 oder E).



Anmerkungen zur WP-Liste

Bei der Erstellung der WP-Liste sind wir ebenfalls der Taxonomie der bereits oben erwähnten Clements Checklist der Cornell University gefolgt.

Für unser WP-Ranking zählen alle Nachweise in den Kategorien A-C innerhalb der WP.
Bindend sind hier die Einschätzungen der jeweiligen nationalen Seltenheitenkommisionen bzw. deren Veröffentlichungen.

Aufgrund der im internationalen Vergleich besonders restriktiven Kategorisierung in Deutschland, sind zur Zeit als Ausnahme auch Nachweise der Kategorie D aus Deutschland zählbar (sofern die Art auf unserer WP-Liste in A oder C geführt wird).

Folgende Nachweise sind nicht für unser WP-Ranking zählbar:
  1. Nachweise, die sich der Kategorie D (außerhalb Deutschlands) oder E zuordnen lassen.
  2. Nachweise von Neozoen in Ländern, in denen eine Anerkennung in Kategorie C nicht vorliegt und somit der Kategorie E zuzuordnen sind.
  3. Nachweise, die außerhalb der im Club definierten WP-Grenze erbracht wurden.
  4. Nachweise von Arten aus Deutschland, welche in der Deutschland-Club-Liste nicht in A-D geführt werden.
  5. Nachweise, für die eine Angabe des Beobachtungsortes verpflichtend ist, dieser aber nicht oder nicht ordnungsgemäß genannt wurde.