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Club-Kodex

Verhaltenskodex Club300 Deutschland

Es ist international gängige Praxis, dass die Mitglieder einer Birding-Organisation einem gemeinsamen Kodex folgen, in dem die guten Sitten beim Beobachten, Fotografieren und allgemeinen Verhalten im Feld umschrieben werden (Birdwatchers' Code des British Trust for Ornithology, Code of Ethics der American Birding Association). Auch für Club300-Mitglieder sollte ein angemessenes Verhalten in der Natur selbstverständlich sein. Dies gilt nicht nur beim Besuch von Schutzgebieten hierzulande, sondern generell überall dort, wo Vögel beobachtet werden. Durch ein verständnisvolles und positives Auftreten gegenüber interessierten Mitmenschen kann darüber hinaus jeder dazu beitragen, das Interesse und die Akzeptanz für unser Hobby in der Bevölkerung zu erhöhen. Die wichtigsten Grundsätze bei der Vogelbeobachtung und Fotografie werden nachfolgend aufgeführt.


Das Wohl der Vögel steht grundsätzlich im Vordergrund!

Ungeachtet des persönlichen Interesses (Birding, Fotografie, Beringung oder Sound Recording) haben das Wohl der Vögel und der Schutz ihrer Lebensräume stets oberste Priorität. An Nist-, Rast-, Balz- und Nahrungsplätzen ist besondere Rücksicht geboten. Störungen verhindern gute Beobachtungen.

Nestfotografie ist längst überholt und hat in der Club300 Gallery grundsätzlich keinen Platz. Ähnlich kritisch werden hier auch Fotos von Ästlingen sowie Futter tragenden oder mit der Jungenaufzucht beschäftigten Altvögeln beurteilt. Störungen können zur Aufgabe der Brut oder zum Verlassen der Jungen führen. Wer das Verhalten der Vögel kennt, kann leichter zu guten Aufnahmen kommen und überflüssige Störungen vermeiden.




"Vorbildlich"
Brillengrasmücke Sylvia conspicillata, Moide, Niedersachsen, 22. Mai 2008 (Brillengrasmücke © Reinhard Gerken, Birder © Andreas Noeske, siehe Club300 Gallery). Der Weg wird nicht verlassen, der Vogel wird nicht gestört und auch die Vegetation bleibt erhalten. Eine moderne optische Ausrüstung kann auch bei eingeschränktem Aktionsradius zu schönen Fotos und zufriedenen Gesichtern führen.


Rechtlicher Rahmen

Der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume wird durch das Bundesnaturschutzgesetz und die jeweiligen Naturschutzgesetze der Länder geregelt.

Danach ist es u. a. verboten:
In der "Textsammlung Naturschutzrecht" des Bundesamtes für Naturschutz findet man weitere Links zu wichtigen Bundes- und Landesgesetzen sowie europäischen Richtlinien und Verordnungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.


Beobachtung seltener Arten

Durch Internet und Mobiltelefon können heute Nachrichten vom Auftreten seltener Arten im Club300 zeitnah verbreitet werden. Club-Mitglieder sind generell aufgefordert, Meldungen über das Auftreten seltener Arten umgehend an sämtliche Mitglieder weiterzuleiten. Beobachtungsprotokolle von Arten der sogenannten "Meldelisten" sollten darüber hinaus an die Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK) oder die jeweils zuständige Landeskommission übermittelt werden.
Bei der Weiterleitung der Beobachtung einer seltenen Art sind zudem Angaben über besondere Gegebenheiten wie z. B. Naturschutzgebiet, Privatgelände oder sonstige Einschränkungen zu machen. Bei Fragen und Unklarheiten kann jederzeit das Team Club300 kontaktiert werden, um vorab durch gezielte Informationen ein angemessenes Verhalten vor Ort abzustimmen und so Irritationen vorzubeugen. Beispiele belegen, dass der sensible Umgang mit Informationen selbst bei seltenen Brutvogelarten (z. B. Steinrötel, Schelladler, Rotkopfwürger oder Stelzenläufer) ein störungsfreies Beobachten ermöglichen kann.




"Alles im Blick"
Deutschlands erster Petschorapieper Anthus gustavi, Helgoland, Schleswig-Holstein, 3./4. Oktober 2007 (Petschorapieper © Gabriel Schuler, Gallery, Birder © Lutz Ritzel, siehe Club300 Gallery)


Eine Ausnahmestellung für die Vogelbeobachtung besitzt Helgoland. Hier können an guten Zugtagen nicht nur beeindruckende Anzahlen ziehender und rastender Vögel festgestellt werden, vielmehr kommt es alljährlich vor allem im Oktober in der Zeit der Helgoländer Vogeltage zu einer Konzentration von Birdern, wie sie in Deutschland selbst bei Erstnachweisen kaum erreicht wird. Aufgrund dieser speziellen Helgoländer Situation möchten wir alle Vogelbeobachter auf die Verhaltensregeln für Helgoland hinweisen:
Ungeachtet dieser speziellen Örtlichkeit gelten die Regeln so oder in ähnlicher Form selbstverständlich auch in allen anderen Gebieten.


Vögel und Fotografie



"Fluchtdistanz nicht eingehalten"
Wüstensteinschmätzer Oenanthe deserti, Saltfleet, Lincolnshire, United Kingdom, 11. November 2008 (© Dean Eades).


Das Digitalzeitalter hat zu einem deutlichen Aufschwung in der Vogelfotografie geführt und die Anzahl der Vogelfotografen stark ansteigen lassen. Fotos werden heute schneller und in größerer Zahl über die Medien verbreitet als jemals zuvor. Dabei sind Vogelfotos nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil auf Internetseiten und in Birding-Zeitschriften, sondern auch ein wichtiges Handwerkszeug für die Öffentlichkeitsarbeit des Naturschutzes.
Wir weisen hier auf allgemein gültige Regeln hin, die beim Fotografieren von Vögeln zu beachten sind, damit es auch bei größeren Ansammlungen an so gut besuchten Hotspots wie Helgoland für alle Beteiligten zu einem problemlosen Neben- und Miteinander kommt. Durch das Fotografieren dürfen Vögel an ihren Brut-, Nahrungs- oder Ruheplätzen nicht gestört werden. Ungeduld verhindert gute Fotos.
Unabhängig davon, ob häufige oder seltene Arten gezeigt werden, können gute Fotos Interesse und Emotionen auch bei Laien und dem interessierten Nachwuchs wecken und so den Anstoß zu einer lebenslangen Freizeitbeschäftigung geben.
Vogelfotografen sollten deshalb bei ihrer Aktivität anderen Mitmenschen ein Beispiel geben für rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Auch sie können durch ihr Verhalten dazu beitragen, das Interesse an unserem Hobby in der Bevölkerung zu erhöhen.


Vogelbeobachtung und Öffentlichkeit

In Presse, Radio und Fernsehen wird, wie in anderen Ländern schon seit langem üblich, inzwischen auch in Deutschland über Ereignisse aus dem Bereich der Vogelbeobachtung berichtet. Besonders das aus der "Seltenheitenjagd" auf Helgoland entstandene und seit 2004 bundesweit ausgetragene Birdrace findet ein zunehmend breites Medienecho. Aber auch über seltene Arten wie die erste deutsche Schmuckseeschwalbe (Stern), das Auftreten von Gänsegeiern (Spiegel, Die Zeit) oder besondere Ereignisse wie die Einflüge von Seevögeln (Die Welt) wird zunehmend auch in renommierten Zeitschriften berichtet. Die mediale Aufmerksamkeit und positive Resonanz ist heute größer als jemals zuvor und an dieser Entwicklung haben die Vogelbeobachter einen entscheidenden Anteil.
Vor diesem Hintergrund sollte deshalb jeder Vogelbeobachter durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit und die Beachtung allgemein gültiger Verhaltensregeln diesen positiven Trend unterstützen. Respekt gegenüber dem noch unerfahrenen Nachwuchs, interessierten Laien und auch den Rechten und Wünschen von Anwohnern und Grundbesitzern sollte für alle Club300-Mitglieder selbstverständlich sein. Freundlichkeit und Auskunftsbereitschaft sorgen für eine angenehme Atmosphäre und grundsätzlich gilt:
Vogelbeobachtung darf auch Spaß machen!


© Club300 Deutschland